Rechtsgebiete » Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beinhaltet die außergerichtliche und auch gerichtliche Beratung / Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezüglich sämtlicher arbeits-
rechtlicher Angelegenheiten, die den Arbeitsplatz / das Arbeitsverhältnis betreffen.
Insbesondere umfasst sind die Entgeltfortzahlungen im Falle von Krankheit, die Geltendmachung von rückständigem Lohn, der allgemeine Kündigungsschutz bei einseitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der beiden Vertragsparteien, der besondere Kündigungsschutz besonders geschützter Personen wie z.B. Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter, Kinder, Jugendliche sowie Auszubildende, der Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern, die Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer für vom Arbeitnehmer während der Arbeitsausübung verursachte Schäden, die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die zulässige Befristung von Arbeitsverträgen, Teilzeitarbeit, die Einhaltung formeller Anforderungen an Kündigungen, Anspruch auf bezahlten (Erholungs-) Urlaub, Anforderungen an den jeweiligen Arbeitsplatz unter Arbeitnehmerschutzaspekten.
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