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Berufsausbildungsverhältnis: Probezeit nach vorhergehendem Arbeitsverhältnis
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Wochenarbeitszeit: Überschreitung der Höchstarbeitszeit begründe keinen zusätzliche Entgeltanspruch
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Betriebesübergang: Wer schuldet bei Widerspruch des Arbeitnehmers dessen Vergütung?
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Rechtsgebiete » Strafrecht / Strafverteidigung


Die Abwehr von staatlichen Sanktionen oder Zwangsmaßnahmen ist die wichtigste Aufgabe, zu der ein Anwalt als Ihr Verteidiger in Erscheinung tritt. Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht (das sich nicht nur auf verkehrsrechtliche Bußgeldbescheide bezieht) und dem allgemeinen Strafrecht mit Straftatbeständen wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Raub, Mord etc., sind dabei insbesondere die Fachbereiche des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, des Umweltstrafrechts, Betäubungsmittelstrafrechts, Jugendstrafrechts, Verkehrsstrafrechts, Sexualstrafrechts und Kapitalstrafrechts umfasst.

Dr. Nobis & Coll. ist dabei seit Gründung der Kanzlei mit besonderem Schwerpunkt im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig.

Häufig treten folgende Situationen auf:

  • Aufgrund einer Beschuldigung läuft ein polizeiliches oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie, in dem Sie anwaltlichen Beistand zum Schutz und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen.
  • Ihnen ist eine Anklageschrift zugestellt, sodass ein Prozess vor Gericht stattfindet. Die Wahrnehmung Ihrer Rechte und Interessen durch einen Anwalt ist in diesem Fall nahezu unerlässlich, um ungerechtfertigte Folgen gegen Sie abwenden zu können.
  • Ein besonders rasches Tätigwerden des Anwaltes ist darüber hinaus bei Festnahmen, Untersuchungshaft, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft notwendig.
  • Schon außerhalb eines Ermittlungsverfahrens kann in der Praxis eine vorbeugende Beratung, insbesondere von Firmen im Wirtschaftsleben notwendig sein, wenn es darum geht, eine geplante Tätigkeit auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen.
  • Es liegt bereits eine erstinstanzliche Verurteilung vor, durch die Sie sich ungerechtfertigt behandelt fühlen, sodass es notwendig ist, eine qualifizierte Verteidigung in der Berufungs- oder Revisionsinstanz zu gewährleisten.
  • Gegen Sie wurde ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeldbescheid einer Straf- oder Verwaltungsbehörde ausgesprochen.

Dr. Nobis & Coll. unterstützt Sie auch hier in Ihren Rechten als Beschuldigter, legt ggf. für Sie das notwendige Rechts-
mittel ein.

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