Rechtsgebiete » Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsrecht umfasst im zivilrechtlichen Bereich vor allem die Regulierung von Verkehrsunfällen gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen. Dabei sind die berechtigten Schadensersatzansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Ausfall an Haushaltstätigkeit, Heilbehandlungskosten) zu berechnen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Im Ordnunsgwidrigkeiten- und Strafrechtsbereich erfolgt die Vertretung gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaft und Gericht vor allem in den Bereichen Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, Bußgeldbescheid und im strafrechtlichen Anklageverfahren.
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